Marktordnung

1.Zulassung

Zugelassen werden Kunsthandwerker, Künstler und Töpfer, Naturprodukte, Wellness und Gartenbedarf etc. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Aussteller zur Teilnahme an der gemeinsamen Veranstaltung und erkennt hiermit für sich und sein Personal die Teilnahmebedingungen als verbindlich an.
Die Auswahl der Aussteller erfolgt durch den Veranstalter nach Kriterien des Angebotes und der Anzahl der verfügbaren Plätze. Zulassungsbestätigung und Rechnungsstellung erfolgt in einem gesonderten Schreiben.

2. Standbelegung

Alle Teilnehmer sind einzeln anzumelden und einer davon dem Veranstalter als Vertragspartner zu benennen.

3. Ausstellungsgüter

müssen in der Anmeldung nach Art und Herkunft näher klassifiziert werden. Zugelassen sind kunsthandwerkliche Waren, Objekte und Kunstwerk aller Art.

4. Verkaufsregeln

Der Verkauf von Waren und Produkten ist innerhalb der gesamten Öffnungszeit zulässig.
Das Einhalten der Auf- und Abbauzeiten sowie die Verkaufszeiten sind einzuhalten.
Die Märkte finden bei jedem Wetter statt.

5. Stornierung

Für Stornierungen mehr als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden für den Arbeitsaufwand grundsätzlich 40% der Standgebühr berechnet. Storniert der Aussteller seine Anmeldung weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn, bleibt die Standgebühr in voller Höhe fällig.

6. Standplatz/Zuteilung

erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter unter möglichster Berücksichtigung der geäußerten Wünsche. Änderungen jedoch auch
nach erfolgter Standzuteilung möglich. Auf Grund von Hindernissen im Stand, Standlage oder der Beschaffenheit der Ausstellungsumgebung.
Um eine entsprechende ordentliche Gestaltung der Standfläche wird gebeten und sollte in eigenem Interesse des Ausstellers liegen. Ausgestellte Waren dürfen nur auf den Tischen bzw. der angemieteten Standfläche platziert werden.
Jeder Aussteller verpflichtet sich, sein Kraftfahrzeug sofort nach dem Entladen aus dem Marktgelände zu entfernen. Nach Auflagen der Behörden sind wir verpflichtet Sie auf diese Maßnahme hinzuweisen.

7. Kosten

Ohne vollständige Bezahlung kann kein Aufbau erfolgen. Ist die Zahlung weniger als 10 Tage vor Marktbeginn erfolgt, müssen die entsprechenden Belege als Nachweis mitgebracht werden, bzw. bar vor Marktbeginn bezahlt werden.
Stromanschlüsse sind pauschal in der Standmiete beinhaltet.
Verlängerungskabel etc. sind vom Aussteller mitzubringen.

8. Gesetzliche Vorschriften
sind strikt einzuhalten. Alle gesetzlichen und polizeilichen, insbesondere die baupolizeilichen, Feuerschutz, Unfallverhütungs- und gewerbebehördlichen Vorschriften sind zu beachten. Der Stand muss die volle Anschrift des Ausstellers tragen, alle Waren müssen mit Preisen versehen sein. Der Veranstalter hat das Hausrecht. Seinen Weisungen und seiner Beauftragten ist unbedingt Folge zu leisten.

9. Haftung

Der Veranstalter haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auch seiner Erfüllungsgehilfen. Der Aussteller trägt die alleinige Haftung für von ihm und seinen Beauftragten verursachten Personen- oder Sachschäden. Weiterhin übernimmt der Veranstalter keine Haftung bei Diebstahl, Raub, Erpressung, Brand, Einsturz, Erdbeben, Sturm, Hagel, Wasser, Blitzschlag, Verluste oder Beschädigungen an Ständen, Einrichtungsgegenstände, Ausstellungsstücken oder Waren aller Art sowie für den Verlauf des Marktes.
Das Marktgelände ist nicht abschließbar. Für Schutz und Versicherung von Stand und Ausstellungsgegenständen/Waren vor Diebstahl und Beschädigungen durch Dritte muss der Aussteller grundsätzlich selbst Sorge tragen.
Der Aussteller darf nur VDE-zugelassene Elektrogeräte und Kabel verwenden. Verwendete Kabeltrommeln müssen für den Außenbereich geeignet sein und sind vollständig abzurollen. Ebenfalls müssen vom Aussteller Strahler und Lichterketten für die Nachtbeleuchtung mitgebracht werden. Für Schäden aus mangelnden Elektroanwendungen haftet der Nutzer. Bei Schäden oder Ausfall des Marktes durch höhere Gewalt übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

10. Versicherung

Der Veranstalter versichert die Veranstaltung gegen Haftpflicht. Er übernimmt, wie bereits in Punkt 9 beschrieben, keinerlei Haftung für Schäden am Ausstellergut oder für Diebstahl. Es wird den Ausstellern dringend nahegelegt, ihr Ausstellungsgut auf eigene Kosten zu versichern. Für Personen- und Sachschäden innerhalb des Ausstellungsgeländes haftet der Aussteller selbst.

11. Änderungen
Falls zwingende Gründe vorliegen können sich Veranstaltungstermin, Öffnungszeiten und Rahmenbedingungen ändern oder die Veranstaltung abgesagt werden. Schadenersatzansprüche können nicht gestellt werden. Kann die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen nicht stattfinden, werden Standgebühren abzüglich einer Bearbeitungs-/Aufwandentschädigung von 50% zurückerstattet.

12. Auf- und Abbauten

Die Auf- und Abbauzeiten sind einzuhalten. Kein Stand darf vor der festgesetzten Abbauzeit am Marktende ganz oder teilweise geräumt werden. Strom ist noch jeweils 2 Std. nach Marktende zum Abbauen verfügbar.
Nach Abbau des Standes muss die Reinigung der Standflächen sowie die Entsorgung des verursachten Mülls etc. vom Aussteller getragen werden

13. Sonstiges

Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und wünschen Ihnen eine gute Anreise.
Einen erfolgreichen Verkauf.